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Zugriff auf alle Daten ohne richterliche Zustimmung?

Freitag, 3. Mai 2013


Es klingt fasst nach Orwell, doch was heute durch den Bundesrat verabschiedet wurde könnte morgen im Bundestag bereits zum Gesetz werden.
Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Link zum PDF des Bundestages


Ohne richterliche Anordnung bereits bei Ordnungswidrigkeiten


Hiermit soll die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse durch Herausgabe der Daten durch die Provider auch ohne richterliche Anordnung (automatisiert) möglich werden. Insbesondere die Grundlage für diese Herausgabe ist extrem gefährlich:

Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine in Absatz 3 genannte Stelle dies in Textform im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der in Absatz 3 Nummer 3 genannten Stellen unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung verlangt, die ihr eine Erhebung der in Absatz 1 in Bezug genommenen Daten erlaubt; an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen dürfen Daten nach Absatz 1 nicht über- mittelt werden.


Auch Zugangsdaten zu Sozialen Netzwerken, PIN & PUK


Kurz, ein Bagatelldelikt kann hier zur Herausgabe kritischer Daten wie PIN, PUK, und anderer Zugangscodes genutzt werden:

Mit der vorgeschlagenen Benachrichtigungspflicht soll vor diesem Hintergrund zur Sicherstellung hoher rechtsstaatlicher Hürden dem Grundsatz der Transparenz Rechnung getragen und damit auch die Möglichkeit für nachträglichen Rechtsschutz eröffnet werden. Diese hohen Verfahrenssicherungen sollen – wegen des damit verbundenen mittelbaren Grundrechtseingriffs – auch für die Beauskunftung von so genannten Zugangssicherungscodes (z. B. PIN und PUK) gelten.


Das hier bei Vergehen in Größenordnung eines Strafzettels nun ohne richterliche Zustimmung nicht nur IP-Adresse und Verbindungen herausgegeben werden sollen sondern dazu kritische Informationen wie PIN und PUK, etc. ist ein massiver Schritt zum Überwachungsstaat.

Worauf zielt diese Gesetzesänderung ab?



Die Aufweichung dieser Passage aus dem §113 des Telekommunikationsgesetz:
Auskünfte über Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen geschützt wird, insbesondere PIN oder PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; an andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen diese Daten nicht übermittelt werden.

Man kann nur hoffen, dass sich genug kritisch denkende Menschen im Bundestag befinden.


Nr. 64 (17:15)




Happy birthday Skype.com und Skype.net

Dienstag, 23. April 2013




Heute vor 10 Jahren (am 23. April 2003) werden die Domains www.skype.com und www.skype.net gesichert. Happy Birthday an das Unternehmen des Schweden Niklas Zennström und Dänen Janus Friis, das zunächst von eBay, inzwischen von Microsoft übernommen wurde.

Beide hatten sich zuvor mit dem Musiktauschbörse Kazaa einen Namen gemacht.


Nr. 63 (6:46)




Telekom drosselt bei Neuverträgen

Montag, 22. April 2013


Kaum zu glauben, doch was als Ente seine Runden zu drehen schien ist nun tatsächlich eingetreten. Die Deutsche Telekom macht den Rückschritt. Neuverträge bekommen eine Drosselung:

Dazu lautet die Pressemitteilung:

Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Volumina in den Festnetztarifen integriert:
  1. Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
  2. Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
  3. Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
  4. Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB

Ich bin sprachlos. Sowas hätte ich nie für möglich gehalten.

UPDATE: Telekom reagiert auf Kritik (Pressemitteilung). Infos zum Aktiengewinn 2013.


Nr. 62 (22:27)




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