Bio Siegel richtig verwenden im online-Shop
Samstag, 19. März 2016
Die IT-Recht-Kanzlei hat mit Hinweis auf die EU-Öko-Verordnung eine ganze Seite zu deren rechtlichen Hintergründen bereitgestellt.
Oben zu sehen das Bio-Siegel der Europäischen Union (links, seit Juli 2010) sowie das deutsche staatliche Bio-Siegel, dass bereits seit September 2001 im Einsatz ist.
Daraus geht unter anderem hervor, dass bei Angabe des BIO-Siegels immer auch die Kontrollstelle (des jeweiligen Produktes) genannt werden muss. Prinzipiell lässt sich die Kontrollstelle einfach im Produkttext einsetzen.
Im Impressum hat eine Kontrollstelle dagegen nichts zu suchen.